Inhalte | Methoden
- Grundlagen der Ersten Hilfe
- Erkrankungen und Notfälle erkennen
- Verletzungen versorgen
Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend § 6 der Führerscheingesetz-DV 1997, sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer:innen.