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Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für die Pflegeassistenz an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen des FSW Bildungszentrums durchläuft drei Schritte. Alle erforderlichen Informationen dafür finden Sie nachfolgend.

Zwei beschriebene Blätter liegen aufeinander

Bewerbung

Übermitteln Sie uns in einem ersten Schritt Ihre Bewerbungsunterlagen über unsere Website. Wir bitten Sie darum, sämtliche Angaben sorgfältig auszufüllen und folgende Dokumente beizufügen: Ihren Lebenslauf, ein Motivationsschreiben, Ihr Zeugnis und einen Identifikationsnachweis.
Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldemaske.

Beschriebenes Blatt mit Stift

Schriftlicher Aufnahmetest

Um Ihre Qualifikation zu bewerten, laden wir Sie ein, am Tag der Auswahltests an einem schriftlichen Test teilzunehmen. In diesem Test werden wir Ihr Leseverständnis prüfen und gleichzeitig Einblicke in Ihre Motivation für den Beruf der:s Pflegeassistent:in gewinnen. Die Testdauer beträgt voraussichtlich etwa 30 Minuten.

Zwei Figuren reden miteinander und man sieht eine Sprechblase

Persönliches Gespräch

Im Anschluss an den schriftlichen Test führen wir ein persönliches Aufnahmegespräch mit Ihnen. Darin sprechen wir über Ihre Erfahrungen, Motivationen und eventuelle Vorkenntnisse im Bereich der Pflege. Das persönliche Gespräch dient dazu, Sie besser kennenzulernen und etwaige offene Fragen zu klären. Um in einem Pflegeberuf tätig zu sein bzw. zu werden, sind einige Impfungen unbedingt erforderlich. Diese und andere wichtige Kriterien besprechen wir ebenfalls im persönlichen Gespräch.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung und Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung")
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Aufnahmetest und persönliches Gespräch
  • Bereitschaft die verpflichtenden Impfungen nachzuholen und Immunitätsnachweise zu erbringen

Bewerbungsunterlagen

  • Zeugnis über die positive Absolvierung der 9. Schulstufe (Vorschule, wiederholte Klassen gelten nicht als 9. Schulstufe) bzw. Abschluss einer Höheren Schule oder einer abgeschlossenen Ausbildung - notariell beglaubigte Übersetzung bei fremdsprachigen Dokumenten
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben